Rechtsprechung
BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 311/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht eines ständig im Wechseldienst Beschäftigten zur Ableistung von Bereitschaftsdienst - Gefährdung der ordnungsgemäßen Versorgung der Patienten durch Überbelastung - Verletzung der Fürsorgepflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 31.08.1981 - 4 Ca 212/80
- LAG Hamburg, 26.04.1982 - 2 Sa 25/82
- BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 311/82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 1181/78
Krankenhausarzt - Bereitschaftsdienst - Menschenwürde - Recht auf freie …
Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 311/82
Das Bundesarbeitsgericht hat diese Klage durch Urteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - BAG 34, 281 = AP Nr. 6 zu § 17 BAT abgewiesen.Dabei ist zu beachten, daß es sich bei der zuletzt erwähnten Tarifbestimmung um eine Ermächtigung des Arbeitgebers handelt, Bereitschaftsdienst bis zu einer bestimmten Höchstgrenze anzuordnen, welche im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers steht (Urteile des Vierten Senats vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - BAG 34, 281 = AP Nr. 6 zu § 17 BAT und vom 24. Februar 1982 - 4 AZR 223/80 - BAG 38, 69 = AP Nr. 7 zu § 17 BAT).
Diese Verordnung enthält keine Krankenhausärzte erfassenden Bestimmungen, wie das Bundesarbeitsgericht wiederholt festgestellt hat (vgl. BAG 9, 147, 154 = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu II 1 der Gründe; BAG 34, 281 und 38, 69 = AP Nr. 6 und 7 zu § 17 BAT;… zustimmend Meisel, Anm. zu AP Nr. 7, aaO).
Dabei kommt es auf die Streitfrage, ob die Arbeitszeitordnung auf angestellte Krankenhausärzte Anwendung findet (verneinend das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung, zuletzt BAG 38, 69 = AP Nr. 7 zu § 17 BAT mit Nachweisen; offen gelassen von BAG 34, 281 = AP Nr. 6 zu § 17 BAT), nicht an.
- BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 223/80
Anspruch eines Arztes auf sechsstündige Ruhezeiten - Geltung des …
Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 311/82
Dabei ist zu beachten, daß es sich bei der zuletzt erwähnten Tarifbestimmung um eine Ermächtigung des Arbeitgebers handelt, Bereitschaftsdienst bis zu einer bestimmten Höchstgrenze anzuordnen, welche im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers steht (Urteile des Vierten Senats vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - BAG 34, 281 = AP Nr. 6 zu § 17 BAT und vom 24. Februar 1982 - 4 AZR 223/80 - BAG 38, 69 = AP Nr. 7 zu § 17 BAT).Dabei kommt es auf die Streitfrage, ob die Arbeitszeitordnung auf angestellte Krankenhausärzte Anwendung findet (verneinend das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung, zuletzt BAG 38, 69 = AP Nr. 7 zu § 17 BAT mit Nachweisen; offen gelassen von BAG 34, 281 = AP Nr. 6 zu § 17 BAT), nicht an.
- BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 209/55
Arbeitsgerichtsverfahren: Berücksichtigung von Rechtsänderungen im …
Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 311/82
Da der Kläger einen vermeintlichen Unterlassungsanspruch für die Zukunft verfolgt, hat auch noch das Revisionsgericht zwischenzeitliche Änderungen des maßgeblichen Tarifvertrages zu beachten und die Rechte und Pflichten der Parteien aufgrund der geltenden Rechtslage zu beurteilen (vgl. BAG 2, 226, 227 = AP Nr. 4 zu § 52 RegelungsG, zu II der Gründe; BAG 7, 197, 206 f. = AP Nr. 2 zu § 7 AltbankenG Berlin, zu 3 der Gründe, jeweils für Gesetzesrecht;… Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 73 Rz 4 m.w.N.). - BAG, 31.03.1960 - 5 AZR 443/57
Arbeitszeit der angestellten Ärzte in den öffentlichen Krankenanstalten
Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 311/82
Diese Verordnung enthält keine Krankenhausärzte erfassenden Bestimmungen, wie das Bundesarbeitsgericht wiederholt festgestellt hat (vgl. BAG 9, 147, 154 = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu II 1 der Gründe; BAG 34, 281 und 38, 69 = AP Nr. 6 und 7 zu § 17 BAT;… zustimmend Meisel, Anm. zu AP Nr. 7, aaO). - BAG, 22.01.1959 - 1 AZR 535/55
Angestellte einer Berliner Altbank - Pensionsanspruch - Zuständigkeit der ArbG - …
Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 311/82
Da der Kläger einen vermeintlichen Unterlassungsanspruch für die Zukunft verfolgt, hat auch noch das Revisionsgericht zwischenzeitliche Änderungen des maßgeblichen Tarifvertrages zu beachten und die Rechte und Pflichten der Parteien aufgrund der geltenden Rechtslage zu beurteilen (vgl. BAG 2, 226, 227 = AP Nr. 4 zu § 52 RegelungsG, zu II der Gründe; BAG 7, 197, 206 f. = AP Nr. 2 zu § 7 AltbankenG Berlin, zu 3 der Gründe, jeweils für Gesetzesrecht;… Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 73 Rz 4 m.w.N.).